Hoch
BGB & Verträge
Vertragsarten, Willenserklärung, Leistungsstörungen – Pflicht in WiSo.
Warum Priorität „Hoch"? Häufig Teil der Prüfung (60–79%) oder bringt viele Punkte.
Lernziele
- Geschäftsfähigkeit und Willenserklärung einordnen
- Vertragsarten (Kauf-, Werk-, Dienst-, Miet-, Darlehensvertrag) unterscheiden
- Leistungsstörungen und Widerrufsrecht kennen
Geschäftsfähigkeit
- Geschäftsunfähig < 7 Jahre (§ 104 BGB).
- Beschränkt geschäftsfähig 7–17 Jahre (§ 106 BGB).
- Voll geschäftsfähig ab 18 Jahren.
- Taschengeldparagraph § 110 BGB: Minderjährige können mit eigenen Mitteln bewirken – greift nicht bei Ratenkauf!
Vertragsarten
| Vertrag | Geschuldet | Beispiel |
|---|---|---|
| Kaufvertrag (§ 433) | Übereignung & Kaufpreis | Notebook kaufen |
| Werkvertrag (§ 631) | Erfolg / Werk | Website programmieren |
| Dienstvertrag (§ 611) | Tätigkeit | Arbeitsvertrag, Anwalt |
| Mietvertrag (§ 535) | Gebrauchsüberlassung | Serverhosting |
| Darlehen (§ 488) | Geld auf Zeit | Kredit |
Leistungsstörungen & Rechtsfolgen bei Mangel
- Sachmangel (§ 434), Verzug (§ 286), Unmöglichkeit (§ 275).
- Rechte des Käufers: Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz.
- Gewährleistung 2 Jahre Neuware (§ 438); Beweislastumkehr 12 Monate B2C.
- Gewährleistung ≠ Garantie. Garantie ist freiwillig vom Hersteller/Händler.
Widerrufsrecht Fernabsatz
14 Tage ab Erhalt der Ware (§§ 312g, 355 BGB) im B2C-Fernabsatz (online, Telefon). Giltnicht im Ladengeschäft – dort nur Kulanz.
Übungen
Eine AntwortEin 15-Jähriger kauft ohne Eltern einen Laptop für 600 € auf Raten. Was gilt?
Eine AntwortWiderrufsfrist bei einem Onlinekauf B2C?
Eine AntwortWelcher Vertrag schuldet einen Erfolg?
Zum Weiterlernen

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YouTubeVertragsarten einfach erklärt – Wichtige Rechtsgeschäfte
Guter Gesamtüberblick über Kauf-, Werk-, Dienst- & Mietvertrag.

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YouTube§ 631 BGB // Werkvertrag – einfach erklärt
Wichtig für die Abgrenzung Werkvertrag vs. Dienstvertrag.
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