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Hoch

BGB & Verträge

Vertragsarten, Willenserklärung, Leistungsstörungen – Pflicht in WiSo.

Warum Priorität „Hoch"? Häufig Teil der Prüfung (60–79%) oder bringt viele Punkte.

Lernziele

  • Geschäftsfähigkeit und Willenserklärung einordnen
  • Vertragsarten (Kauf-, Werk-, Dienst-, Miet-, Darlehensvertrag) unterscheiden
  • Leistungsstörungen und Widerrufsrecht kennen

Geschäftsfähigkeit

  • Geschäftsunfähig < 7 Jahre (§ 104 BGB).
  • Beschränkt geschäftsfähig 7–17 Jahre (§ 106 BGB).
  • Voll geschäftsfähig ab 18 Jahren.
  • Taschengeldparagraph § 110 BGB: Minderjährige können mit eigenen Mitteln bewirken – greift nicht bei Ratenkauf!

Vertragsarten

VertragGeschuldetBeispiel
Kaufvertrag (§ 433)Übereignung & KaufpreisNotebook kaufen
Werkvertrag (§ 631)Erfolg / WerkWebsite programmieren
Dienstvertrag (§ 611)TätigkeitArbeitsvertrag, Anwalt
Mietvertrag (§ 535)GebrauchsüberlassungServerhosting
Darlehen (§ 488)Geld auf ZeitKredit

Leistungsstörungen & Rechtsfolgen bei Mangel

  • Sachmangel (§ 434), Verzug (§ 286), Unmöglichkeit (§ 275).
  • Rechte des Käufers: Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz.
  • Gewährleistung 2 Jahre Neuware (§ 438); Beweislastumkehr 12 Monate B2C.
  • Gewährleistung ≠ Garantie. Garantie ist freiwillig vom Hersteller/Händler.

Widerrufsrecht Fernabsatz

14 Tage ab Erhalt der Ware (§§ 312g, 355 BGB) im B2C-Fernabsatz (online, Telefon). Giltnicht im Ladengeschäft – dort nur Kulanz.

Übungen

Eine AntwortEin 15-Jähriger kauft ohne Eltern einen Laptop für 600 € auf Raten. Was gilt?

Eine AntwortWiderrufsfrist bei einem Onlinekauf B2C?

Eine AntwortWelcher Vertrag schuldet einen Erfolg?

Zum Weiterlernen

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